Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
2 3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
3 4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 5
1.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
2.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
3.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
4.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
5.
die errechnete Gesamtpunktzahl,
6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
7.
die Gesamtnote in Worten,
8.
Befreiungen nach § 6.
–
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 9.12.2019 I 2153